HotelP7P049
Polnische Ostsee

Erholungsurlaub im Hotel Borgata in Henkenhagen

Weiterempfehlung78%
  • 5/7 Nächte
  • Ferienhotel All-Inclusive-Light
  • Inkl. 3 Massagen à 15 Minuten
  • DezemberDezember 2024
Termine & Preise

Hotelbewertungen

Weiterempfehlung78%

Reisebeschreibung

Entspannung an der Ostsee

Die polnische Ostsee verzaubert Sie mit wohltuender Seeluft, feinem Sandstrand und dem herrlichen Duft der umliegenden Kiefernwälder. Verbringen Sie entspannte Tage im Kurort und machen Sie einen Abstecher in die beliebte Hafenstadt Kolberg.

Reisemerkmale

KurzurlaubLast Minute

Highlights

  • Nur 50 m bis zum feinen Sandstrand
  • Hotel liegt ruhig in einem Kiefernwald
  • Vielseitiges Massageangebot verspricht Entspannung

Inklusivleistungen

Unterbringung und Verpflegung

  • 5 bzw. 7 Übernachtungen im Ferienhotel Borgata
  • Unterbringung in der gebuchten Zimmerkategorie
  • 5 bzw. 7 x All-Inclusive-Light

Wunschleistungen

  • Zuschlag Doppelzimmer pro Person
    • 5 Nächte 15 €
    • 7 Nächte 20 €
  • Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinbelegung pro Person
    • 5 Nächte ab 90 €
    • 7 Nächte ab 105 €

Im Reisezeitraum 2.1. - 29.2.24 sowie 1.11. - 21.12.24 entfällt der Zuschlag zur Alleinbelegung.

Ermäßigung

  • Bei Unterbringung im Doppelzimmer mit 2 Vollzahlern erhalten bis zu 2 Kinder sowie im Doppelzimmer folgende Ermäßigung auf den Vollzahlerpreis:
    • 0 - 4 Jahre 100 %
    • 5 - 12 Jahre 50 %
    • 13 - 17 Jahre 25 %
  • Bei Unterbringung im Doppelzimmer zur Alleinbelegung mit 1 Vollzahler erhalten bis zu 2 Kinder sowie im Doppelzimmer folgende Ermäßigung auf den Vollzahlerpreis:
    • 0 - 4 Jahre 100 %
    • 5 - 12 Jahre 50 %

Kinder ab 6 Jahre schlafen auf dem Schlafsofa.

Urlaubsort

Unterkunft

Ihr Ferienhotel: Hotel Borgata (Landeskategorie)

Termine & Preise

Preis aufsteigend
Datum und Dauer
Verpflegung & Zimmertyp
Preis
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Kurtaxe (vor Ort zu zahlen) ab 12 Jahren pro Nacht/Person ca. 0.60 €

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

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Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Es wird dringend empfohlen, eine Einverständniserklärung mitzunehmen. Sie sollte in polnischer Sprache verfasst und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie sollte die Reiseroute, den Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und ggf. die Kontaktdaten der Begleitperson(en) enthalten.

Für Betreiber von Unterkünften und Hotels ist die Überprüfung der Sorgerechtslage inzwischen sogar verpflichtend. Beim Check-in werden Reisende unter 18 Jahren daher registriert, wofür ein Ausweisdokument benötigt wird. Zudem müssen Erziehungsberechtigte anhand eines offiziellen Nachweises ihre Vormundschaft bestätigen. Begleitpersonen, die nicht erziehungsberechtigt sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht sollte alle relevanten Details, wie Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten der Eltern, enthalten.

Einreise auf dem Landweg:
Die Grenzübergänge zwischen Polen und Belarus sind größtenteils geschlossen.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

Besonderheit:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 22.11.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf