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Kreuzfahrt mit Costa Fortuna ab/an Las Palmas
Reisebeschreibung
Winter-Sonne auf den Kanaren tanken
Lassen Sie den Winter zuhause und genießen Sie mit Costa von Gran Canaria aus die dauerhaft frühlingshaften Temperaturen auf Fuerteventura, Teneriffa, Lanzarote und Co. Eine Reise voller Meer, Sonne, Strand und Kultur erwartet Sie. Kreuzen Sie bis zur wunderschönen Insel Madeira, wo das ganze Jahr über Sommer ist, oder bis Agadir, Marokkos Tor zum Atlantik.
Reisemerkmale
Highlights
- 5 verschiedene Routen zur Auswahl
- Einzigartige Kanarische Inseln erleben
- Kalten Winter gegen milden Frühling tauschen
- Die Blumeninsel im Atlantik: Madeira
- Trinkgelder in Höhe von 84 € an Bord inklusive
Reiseverlauf
Inklusivleistungen
Transport
- Flüge evtl. mit Zwischenstopp mit renommierter Fluggesellschaft nach Las Palmas und zurück in der Economy Class
- Zug zum Flug 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung
- Kreuzfahrt und Transfers gemäß Reiseverlauf
Zug zum Flug
Wunschleistungen
Unterkunft
Ihr Premium-Schiff: Costa Fortuna
Termine & Preise
Wichtig zu wissen
Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Länderinformationen
Informationen zum Zielgebiet
Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:
Mehr erfahrenEinreisebestimmungen
Portugal
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Einverständniserklärung für alleinreisende Minderjährige
Die Vollmacht muss bei einer portugiesischen Botschaft oder Konsulat rechtsgültig beglaubigt werden. Ist keine Frist angegeben, beträgt die Gültigkeit des Dokuments sechs Monate ab dem Datum der Unterzeichnung.
Spanien
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine beglaubigte Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Marokko
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Verbindliche Aussagen zur Akzeptanz von Dokumenten, die bei Einreise nicht noch mindestens 6 Monate gültig sind, können nur die zuständigen Auslandsvertretungen treffen. Es kann jedoch auch hier zu Abweichungen zwischen den Informationen der Vertretungen und der Beamten bei der Grenzkontrolle kommen. Es wird daher grundsätzlich empfohlen, mit Reisedokumenten zu reisen, die noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sind.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend). bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern
Einreise auf dem Landweg:
Das Fahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden, sonst wird die Ausreise verweigert und Zollstrafen drohen. Eine grüne Versicherungskarte muss mitgeführt werden.
Reisen zwischen Marokko und Algerien
Derzeit ist es nicht möglich von Marokko nach Algerien zu reisen oder von Algerien nach Marokko zu reisen.
Visabestimmungen
Portugal
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Spanien
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Marokko
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Transitvisabestimmungen
Portugal
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Spanien
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Marokko
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfbestimmungen
Portugal
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 17.01.2025 02:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Spanien
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 17.01.2025 02:51 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Marokko
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung muss zwischen 12 Monate und 4 Wochen vor der Einreise erfolgt sein.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 17.01.2025 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf